Hohe Nachzahlung auch für Ruhestandsbeamte (zu geringe Alimentation)
Das Bundesverfassungsgericht hat die Berliner Landesbesoldung für verfassungs-widrig erklärt (Berlin muss bis 
März 2027 eine Neuregelung der Besoldung beschließen). Auch beim Bund (Beamte & Ruhestandsbeamte) gibt es teilweise hohe Nachzahlungen (Medienberichten zufolge liegt diese für alle (!) Beamte zwischen mind. 3.000 und 13.000 Euro, Der INFO-SERVICE gibt hierzu eine Broschüre heraus, die unmittelbar nach dem Beschluss des Gesetzentwurfs der Bundesregierung vorgelegt wird (im 2. Quartal.2026 >>>zur (Vor)Bestellung der Broschüre.


Beamtenversorgung: Altersgeld für Beamte

ACHTUNG: unbedingt vor der Aufnahme des Nebenjobs schlau machen...
Beamte und Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes sollten sich zuerst über die Pflichten gegenüber dem Dienstherrn informieren, bevor sie eine nebenberufliche Tätigkeit ausüben. Das neu aufgelegte - April 2024 - des eBooks Nebentätigkeitsrecht erläutert verständlich, was zu beachten ist (mit Checklisten)
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Aktuelles für Ruhestandsbeamte

Beamtenversorgung: Altersgeld für Beamte

Beamte, Richter und Soldaten, die auf eigenes Verlangen hin vorzeitig aus dem Bundesdienst ausscheiden, sollen künftig einen Anspruch auf „Altersgeld“ haben. Das sieht ein Gesetzentwurf der Koalition (17/12479) vor. Bisher wird der Beamte vom Dienstherrn bei vorzeitiger Auflösung seines Dienstverhältnisses in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert. Dies ist für den Beamten mit „wirtschaftlichen Nachteilen verbunden“ und gilt als Mobilitätshemmnis für einen intensiveren Personalaustausch zwischen öffentlichem Dienst und Privatwirtschaft.

In Zukunft sollen vorzeitig aus dem Bundesdienst ausscheidende Beamte, Richter und Soldaten die Möglichkeit haben, anstelle der Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung gegenüber dem vormaligen Dienstherrn einen Anspruch auf Altersgeld haben. Die Höhe des Anspruchs bestimmt sich nach den zuletzt erhaltenen Bezügen und nach der geleisteten Dienstzeit. Der Anspruch soll ruhen, bis der ehemalige Bundesbedienstete die gesetzliche Regelaltersgrenze erreicht hat. Vor Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze soll Altersgeld „nur unter engen Voraussetzungen und unter Hinnahme von dem Versorgungsrecht vergleichbaren Abschlägen bezogen werden“, heißt es im Gesetzentwurf.

Beim Altersgeld soll es sich danach nicht „um eine Versorgung im Sinne des Beamtenversorgungsgesetzes“ handeln. Mit der Entlassung entstehe vielmehr ein eigenständiger Anspruch auf einen finanziellen Ausgleich der bis dahin erworbenen Anwartschaften auf Altersversorgung.

Quelle: HUK-Newsletter, Ausgabe II/2013


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Red 20260526

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