
| Neu aufgelegt: März 2025 |
Viele Ruhestandsbeamte haben einen Nebenjob. Meistens wird der Zusatzverdienst schon während der aktiven Dienstzeit gesucht und gefunden. Doch nicht immer sind Beamtinnen und Beamte umsichtig genug und nehmen den Nebenjob an, ohne den Dienstherrn vorher zu informieren oder die Nebentätigkeit vorher zu beantragen. Das kann schlimme Folgen haben, denn das Nebentätigkeitsrecht ist streng. Mit unserem eBook finden Sie alles, was Sie beachten müssen. >>>Für nur 7,50 Euro kann man es hier bestellen |
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Aktuelles für Ruhestandsbeamte
Die gesetzliche Rente steigt zum 01.07.2026 voraussichtlich um 4,24 Prozent.
Die gesetzlichen Renten in Deutschland sollen zum 1.07.2026 um 4,24 Prozent steigen. Diese Anpassung gilt einheitlich in ganz Deutschland (West und Ost).
Der Rentenwert pro Entgeltpunkt erhöht sich dann von derzeit 40,79 Euro auf 42,52 Euro.
Dies bedeutet ein spürbares Plus für die mehr als 21 Millionen Rentnerinnen und Rentner.
Gesetzliche Grundlage
Berechnung der Rentenanpassung
Die jährliche Rentenanpassung stützt sich auf die Regelungen des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VI). Zentral sind die Bestimmungen zur Rentenformel und zur Anpassung des aktuellen Rentenwerts (>>>zum geltenden Recht § 64 SGB VI, Rentenformel § 65 SGB VI und Anpassung der Renten sowie § 68 SGB VI mit der Bestimmung des aktuellen Rentenwerts..
Vereinfacht gesagt, wird der bisherige aktuelle Rentenwert mit mehreren Faktoren multipliziert:
Lohnfaktor
Entwicklung der beitragspflichtigen Bruttolöhne und -gehälter.
Beitragssatzfaktor
Änderung des Beitragssatzes zur Rentenversicherung.
Nachhaltigkeitsfaktor und Demografie
Verhältnis von Beitragszahlern zu Rentenbeziehenden.
Schutzklausel
Die Renten dürfen derzeit nicht sinken. Unterbliebene Kürzungen wurden früher über den sogenannten Nachholfaktor ausgeglichen; dieser wird im Rahmen der aktuellen Haltelinie beim Rentenniveau nicht mehr angewendet, um das politische und gesetzliche Ziel eines Mindestsicherungsniveaus von 48 Prozent nicht zu unterschreiten.
Wichtige Fakten zur Rentenerhöhung 2026
Zeitpunkt
Die Erhöhung erfolgt zum 1. Juli 2026.
Anpassungssatz
Die Renten steigen um 4,24 Prozent.
Rentenwert
Ein Entgeltpunkt ist ab Juli 2026 42,52 Euro wert.
Beispielrechnung
Bei einer bisherigen Bruttorente von 1.000 Euro beträgt der neue Bruttobetrag ca. 1.042,40 Euro.
Einheitlichkeit
Es gibt keine Unterscheidung mehr zwischen Ost- und Westdeutschland.
Steuerliche Auswirkung
Aufgrund der Erhöhung können mehr Rentner steuerpflichtig werden oder höhere Steuern zahlen.
Grundsicherung
Für Empfänger von Grundsicherung im Alter kann die Erhöhung geringere Auswirkungen haben, da sie auf die Grundsicherung angerechnet werden kann.
Die Höhe der Rentenanpassung basiert auf der Lohnentwicklung im Jahr 2025.
Quelle
Quelle: Pressemeldung des INFO-SERVICE vom 16.02.2026
Hintergrundinfo....
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Red 20231227 / 20231012 / 20260324