ACHTUNG: unbedingt vor der Aufnahme des Nebenjobs schlau machen... |
Ruhestand und Alter
- Grundlagen der Beamtenversorgung
- Anpassung der Versorgungsbezüge
- Besteuerung von Renten und Pensionen
- Hinzuverdienstgrenzen im Ruhestand
- Statistische Betrachtungen zu Versorgungsempfängern
Die sehr aktiven Senuiren der vbba haben auf ihrer Website einige sehr gute Informationen für den Ruhestand ins Netz gestellt
Merkblätter Versorgung
Beamtenrechtliche Hinterbliebenenansprüche >>>direkt zum PDF
Anzeigepflichten der Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger >>>direkt zum PDF
Heirat oder Begründung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft einer Ruhestandsbeamtin/eines Ruhestandsbeamten >>>zum PDF
Heirat oder Begründung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft versorgungsberechtigter Witwen, Witwer oder eingetragener Lebenspartner >>>zum PDF
Hinterbliebenenversorgung nach dem Beamtenversorgungsrecht >>>zum PDF
Sterbegeld und Beihilfen beim Tode von Beamtinnen/Beamten oder Versorgungsempfängerinnen/Versorgungsempfängern >>>zum PDF
Ehescheidung und Versorgungsausgleich >>>zum PDF
Kindererziehungs- und Pflegezeiten >>>zum PDF
Hinterbliebenenversorgung (Anrechnungsbeispiele) >>>zum PDF
Versorgungsabschlag >>>zum PDF
Besoldungstabellen für Beamtinnen und Beamte des Bundes, der Postnachfolgeunternehmen (PNU) sowie der Länder
Mit der Föderalismusreform I, die am 1. September 2006 durch die Änderung des Grundgesetzes in Kraft getreten ist, sind die gesetzgeberischen Zuständigkeiten von Bund und Ländern verändert worden. Seitdem können Bund und Länder die Besoldung ihrer Beamtinnen und Beamten eigenständig gestalten.
Die Besoldung der
- Beamtinnen und Beamten des Bundes,
- Richterinnen und Richter des Bundes- sowie der Soldatinnen und Soldaten (d. h. Berufssoldatinnen und -soldaten sowie Zeitsoldatinnen und -soldaten)
wird durch das Bundesbesoldungsgesetz (BBesG) geregelt.
Für die Länder und Gemeinden gilt das bisherige Bundesbesoldungsgesetz in der Fassung, die am 31. August 2006 galt, solange es nicht durch eigenes Landesrecht abgelöst wird. Inzwischen haben aber einige Länder ein eigenes Landesbesoldungsgesetz erlassen. Die geltenden gesetzlichen Regelungen finden Sie auf dieser Website unter
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Übersicht aller Besoldungstabellen für Beamtinnen und Beamte ab 2024 bzw. 2025
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Beamtinnen und Beamte | Zeitpunkt | LINK |
Bund |
01. März 2024 01. April 2022 |
>>>LINK |
Bahnbeamte bei der Deutsche Bahn AG |
01. März 2024 01. April 2022 |
>>>LINK |
Postnachfolgeunternehmen (Post) | 01. April 2022 | >>>LINK |
Postnachfolgeunternehmen (Telekom) | 01. April 2022 | >>>LINK |
Baden-Württemberg | 1. Februar 2025 | >>>LINK |
Bayern | 1. Februar 2025 | >>>LINK |
Berlin | 1. Februar 2025 | >>>LINK |
Brandenburg | 1. Juli 2024 | >>>LINK |
Bremen | 1. Februar 2025 | >>>LINK |
Hamburg Merkblatt für Ruhestandsbeamte vom Zentrum für Personaldienste der Freien- und Hansestadt Hamburg |
1. Februar 2025 | >>>LINK |
Hessen | 1. Februar 2025 | >>>LINK |
Mecklenburg-Vorpommern | 1.Februar 2025 | >>>LINK |
Niedersachsen | 1. Februar 2025 | >>>LINK |
Nordrhein-Westfalen | 1. Februar.2025 | >>>LINK |
Rheinland-Pfalz | 1. Februar 2025 | >>>LINK |
Saarland | 1. Februar 2025 | >>>LINK |
Sachsen | 1. Februar 2025 | >>>LINK |
Sachsen-Anhalt | 1. Februar 2025 | >>>LINK |
Schleswig-Holstein | 1. November 2024 | >>>LINK |
Thüringen | 1. Februar 2025 | >>>LINK |
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Red 20210419 / 20210321 / 20250827