Ihre nächste Reha - Recherchieren Sie mit dem "führenden" Klinikverzeichnis
"Das führende Klinikverzeichnis rund um die Beihilfe" gibt ihnen Orientierung bei der Suche nach der geeigneten Klinik für Ihre nächsten Reha. Sie können auch nach Indikationen von A bis Z suchen. Beamtinnen und Beamte finden zudem vorteilhafte Angebote nach Gesundheitswochen..


Ruhestand und Alter - aktiv und informativ -

ACHTUNG: unbedingt vor der Aufnahme des Nebenjobs schlau machen...
Beamte und Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes sollten sich zuerst über die Pflichten gegenüber dem Dienstherrn informieren, bevor sie eine nebenberufliche Tätigkeit ausüben. Das neu aufgelegte - April 2024 - des eBooks Nebentätigkeitsrecht erläutert verständlich, was zu beachten ist (mit Checklisten)
>>>Sie können das eBook zum Nebentätigkeitsrecht für nur 7,50 Euro hier bestellen.


 

Ruhestand und Alter

- Grundlagen der Beamtenversorgung

- Anpassung der Versorgungsbezüge 

- Besteuerung von Renten und Pensionen 

- Nebenjob im Ruhestand 

- Hinzuverdienstgrenzen im Ruhestand

- Statistische Betrachtungen zu Versorgungsempfängern

- Steuern im Ruhestand

- Altern und Altersberichte

 

Die sehr aktiven Senuiren der vbba haben auf ihrer Website einige sehr gute Informationen für den Ruhestand ins Netz gestellt 

Merkblätter Versorgung

Beamtenrechtliche Hinterbliebenenansprüche >>>direkt zum PDF

Anzeigepflichten der Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger >>>direkt zum PDF

Heirat oder Begründung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft einer Ruhestandsbeamtin/eines Ruhestandsbeamten >>>zum PDF

Heirat oder Begründung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft versorgungsberechtigter Witwen, Witwer oder eingetragener Lebenspartner >>>zum PDF

Hinterbliebenenversorgung nach dem Beamtenversorgungsrecht >>>zum PDF

Sterbegeld und Beihilfen beim Tode von Beamtinnen/Beamten oder Versorgungsempfängerinnen/Versorgungsempfängern >>>zum PDF

Ehescheidung und Versorgungsausgleich >>>zum PDF

Kindererziehungs- und Pflegezeiten >>>zum PDF

Hinterbliebenenversorgung (Anrechnungsbeispiele) >>>zum PDF

Versorgungsabschlag >>>zum PDF


 

Besoldungstabellen für Beamtinnen und Beamte des Bundes, der Postnachfolgeunternehmen (PNU) sowie der Länder

Mit der Föderalismusreform I, die am 1. September 2006 durch die Änderung des Grundgesetzes in Kraft getreten ist, sind die gesetzgeberischen Zuständigkeiten von Bund und Ländern verändert worden. Seitdem können Bund und Länder die Besoldung ihrer Beamtinnen und Beamten eigenständig gestalten.

Die Besoldung der
- Beamtinnen und Beamten des Bundes,
- Richterinnen und Richter des Bundes- sowie der Soldatinnen und Soldaten (d. h. Berufssoldatinnen und -soldaten sowie Zeitsoldatinnen und -soldaten)

wird durch das Bundesbesoldungsgesetz (BBesG) geregelt.

Für die Länder und Gemeinden gilt das bisherige Bundesbesoldungsgesetz in der Fassung, die am 31. August 2006 galt, solange es nicht durch eigenes Landesrecht abgelöst wird. Inzwischen haben aber einige Länder ein eigenes Landesbesoldungsgesetz erlassen. Die geltenden gesetzlichen Regelungen finden Sie auf dieser Website unter 

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Übersicht aller Besoldungstabellen für Beamtinnen und Beamte ab 2024 bzw. 2025

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Beamtinnen und Beamte  Zeitpunkt LINK
Bund   

01. März 2024

01. April 2022

>>>LINK
Bahnbeamte bei der Deutsche Bahn AG 

01. März 2024

01. April 2022

>>>LINK
Postnachfolgeunternehmen (Post) 01. April 2022 >>>LINK
Postnachfolgeunternehmen (Telekom) 01. April 2022 >>>LINK
Baden-Württemberg  1. Februar 2025 >>>LINK
Bayern  1. Februar 2025  >>>LINK 
Berlin 1. Februar 2025 >>>LINK
Brandenburg  1. Juli 2024 >>>LINK
Bremen  1. Februar 2025 >>>LINK

Hamburg 

Merkblatt für Ruhestandsbeamte vom Zentrum für Personaldienste der Freien- und Hansestadt Hamburg

1. Februar 2025 >>>LINK
Hessen  1. Februar 2025 >>>LINK
Mecklenburg-Vorpommern  1.Februar 2025 >>>LINK
Niedersachsen  1. Februar 2025 >>>LINK
Nordrhein-Westfalen  1. Februar.2025  >>>LINK
Rheinland-Pfalz  1. Februar 2025  >>>LINK
Saarland  1. Februar 2025 >>>LINK
Sachsen  1. Februar 2025 >>>LINK
Sachsen-Anhalt  1. Februar 2025  >>>LINK
Schleswig-Holstein  1. November 2024 >>>LINK
Thüringen  1. Februar 2025 >>>LINK

Neu aufgelegt: Mai 2025 
>>>hier können Sie das Buch für 7,50 Euro bestellen
 

PDF-SERVICE für 15 Euro

Für nur 15,00 Euro bei einer Laufzeit von 12 Monaten bleiben Sie zu den wichtigsten Fragen zum Öffentlichen Dienst auf dem Laufenden, u.a. auch zur Beamtenversorgung -Online.

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 Red 20210419 / 20210321 / 20250827

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