Aktuelles für Ruhestandsbeamte: Höhere Krankenkassenbeiträge für viele Rentnerinnen und Rentner ab 01. März 2024

 

Viele Ruhestandsbeamte haben einen Nebenjob. Meistens wird der Zusatzverdienst schon während der aktiven Dienstzeit gesucht und gefunden. Doch nicht immer sind die Beamten umsichtig genug und nehmen den Nebenjob an, ohne den Dienstherrn vorher zu informieren oder die Nebentätigkeit vorher zu beantragen. Das kann schlimme Folgen haben, denn das Nebentätigkeitsrecht ist streng. Mit unserem eBook finden Sie alles, was Sie beachten müssen. >>>Für nur 7,50 Euro kann man es hier bestellen


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Aktuelles für Ruhestandsbeamte

Höhere Krankenkassenbeiträge für viele Rentner

Bei den meisten gesetzlichen Krankenkassen wurde der Zusatzbeitrag im Neuen Jahr 2024 angehoben. Nun steht wohl ab 1.03.2024 auch für viele Rentner ein höhererer Zusatzbeitrag an. Das Bundesgesundheitsministerium legte einen durchschnittlichen Zusatzbeitrag in Höhe von 1,7 Prozent für das Jahr 2024 fest.

Ob und in welcher Höhe der Zusatzbeitrag tatsächlich steigt, hängt von der jeweiligen Krankenkasse ab. Diese kann entscheiden, wie hoch der Beitrag ausfällt. Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) beteiligt sich zur Hälfte an der Zahlung des Zusatzbeitrags.

Quelle: Pressemeldung des INFO-SERVICE Öffentlicher Dienst/Beamte vom 29. Februar 2024


 

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Red 20240229; 20231227 / 20231012

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