Regelungen der Länder für deren Ruhestandsbeamte

ACHTUNG: unbedingt vor der Aufnahme des Nebenjobs schlau machen...
Beamte und Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes sollten sich zuerst über die Pflichten gegenüber dem Dienstherrn informieren, bevor sie eine nebenberufliche Tätigkeit ausüben. Das neu aufgelegte - April 2024 - des eBooks Nebentätigkeitsrecht erläutert verständlich, was zu beachten ist (mit Checklisten)
>>>Sie können das eBook zum Nebentätigkeitsrecht für nur 7,50 Euro hier bestellen.


 

 

Niedersachsen:

niedersachsen_paragraph_64_nbeamtvg

Merkblatt zur Ruhensberechnung nach § 64 NBeamtVG für Ruhestandsbeamtinnen und Ruhestandsbeamte beim Zusammentreffen von Versorgung mit Erwerbs- und Erwerbsersatzeinkommen

Mit diesen Hinweisen - zum Stand 01.03.2021 - informieren wir darüber, welche Auswirkungen sich ergeben, wenn neben den Versorgungsbezügen noch weitere Erwerbs- oder Erwerbsersatzeinkommen hinzukommen
>>>zu den ausführlichen Hinweisen

 


 

Hamburg:

Merkblatt für Ruhestandsbeamte

Das Land Hamburg hat die wichtgisten Regelungen und Bestimmungen für Ruhestandsbeamte in einem Merkblatt zusammengefasst. Das Merkblatt gibt einen Überblick über die geltenden Vorschriften für Ruhesatdnsbeamte des Landes Hamburg.

Wenden Sie sich bitte bei Fragen zu Ihrem Ruhegehalt an das Zentrum für Personaldienste (ZPD) – Fachbereich Beamtenversorgung ZPD 42. 

Merkblatt für Ruhestandsbeamte von Hamburg


 

 

 

Startseite | Kontakt | Impressum | Datenschutz
www.ruhestandsbeamte.de © 2024