Hohe Nachzahlung auch für Ruhestandsbeamte (zu geringe Alimentation)
Das Bundesverfassungsgericht hat die Berliner Landesbesoldung für verfassungs-widrig erklärt (Berlin muss bis 
März 2027 eine Neuregelung der Besoldung beschließen). Auch beim Bund (Beamte & Ruhestandsbeamte) gibt es teilweise hohe Nachzahlungen (Medienberichten zufolge liegt diese für alle (!) Beamte zwischen mind. 3.000 und 13.000 Euro, Der INFO-SERVICE gibt hierzu eine Broschüre heraus, die unmittelbar nach dem Beschluss des Gesetzentwurfs der Bundesregierung vorgelegt wird (im 2. Quartal.2026 >>>zur (Vor)Bestellung der Broschüre.


Teaser: www.ruhestandsbeamte.de

Ruhestandsbeamte

Beamtinnen und Beamte werden am Ende ihrer aktiven Dienstzeit in den Ruhestand versetzt. Sie bleiben aber als Ruhestandsbeamter weiter im Beamtenverhältnis.

Daher bleiben auch alle Rechte und Pflichten fortbestehen. Sowohl bei den Einkommen - Besoldung - als auch in der sozialrechtlchen Stellung (Versorgung und Beihilfe).

Die Bezüge der Ruhesandsbeamten liegen deutlich über den Zahlbeträgen der Rente. Derzeit gibt es in Deutschland rund 1,2 Mio. Ruhestandsbeamten.

Es ist wichtig, eine begriffliche Abgrenzung von "Ruhestandsbeamten" und "Versorgungsempfängern" festzuhalten. Unter Versorgungsempfänger werden neben den Ruhestandbeamten auch die Witwen und Waisen erfasst. Die Zahl der Versorgungsempfänger liegt bei mehr 1,5 Mio. 

Mehr zur Situation von Ruhestandsbeamten erfahren Sie unter www.ruhestandsbeamte.de

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