Achtung Nebenjob: die Nebentätigkeit muss vor der Ausübung beantragt werden

 

Viele Ruhestandsbeamte haben einen Nebenjob. Meistens wird der Zusatzverdienst schon während der aktiven Dienstzeit gesucht und gefunden. Doch nicht immer sind die Beamten umsichtig genug und nehmen den Nebenjob an, ohne den Dienstherrn vorher zu informieren oder die Nebentätigkeit vorher zu beantragen. Das kann schlimme Folgen haben, denn das Nebentätigkeitsrecht ist streng. Mit unserem eBook finden Sie alles, was Sie beachten müssen. >>>Für nur 7,50 Euro kann man es hier bestellen


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