Hohe Nachzahlung auch für Ruhestandsbeamte (zu geringe Alimentation)
Das Bundesverfassungsgericht hat die Berliner Landesbesoldung für verfassungs-widrig erklärt (Berlin muss bis 
März 2027 eine Neuregelung der Besoldung beschließen). Auch beim Bund (Beamte & Ruhestandsbeamte) gibt es teilweise hohe Nachzahlungen (Medienberichten zufolge liegt diese für alle (!) Beamte zwischen mind. 3.000 und 13.000 Euro, Der INFO-SERVICE gibt hierzu eine Broschüre heraus, die unmittelbar nach dem Beschluss des Gesetzentwurfs der Bundesregierung vorgelegt wird (im 2. Quartal.2026 >>>zur (Vor)Bestellung der Broschüre.


Schleswig-Holstein: Wissenswertes für schleswig-holsteinische Ruhestandsbeamtinnen und Ruhestandsbeamte sowie Versorgungsempfänger/innen

ACHTUNG: unbedingt vor der Aufnahme des Nebenjobs schlau machen...
Beamte und Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes sollten sich zuerst über die Pflichten gegenüber dem Dienstherrn informieren, bevor sie eine nebenberufliche Tätigkeit ausüben. Das neu aufgelegte - April 2024 - des eBooks Nebentätigkeitsrecht erläutert verständlich, was zu beachten ist (mit Checklisten)
>>>Sie können das eBook zum Nebentätigkeitsrecht für nur 7,50 Euro hier bestellen.


 

Schleswig-Holstein: Besoldungsänderungsgesetz

Nach zwei wegweisenden Urteilen des Bundesverfassungsgerichtes zum Besoldungsrecht plant die Landesregierung verschiedene Maßnahmen zur Verbesserung in der Alimentation. Mit der 2022 anstehenden Übertragung des Tarifergebnisses öffentl. Dienst auf die Beamtinnen und Beamten, erweiterten Familienergänzungszuschlägen, Reduzierung des Anrechnungssatzes in der Heilfürsorge von 1,4 % auf 1 % und der Wegfall des Selbstbehaltes in der Beihilfe für die Besoldungsgruppen A 6 –A 9 (auch für Senioren) soll die Grundlage für eine verfassungskonforme Besoldung sichergestellt werden. Das Gesetz soll Anfang 2022 eingebracht werden.

Die Seniorengruppe fordert bei Herabsetzung des Anrechnungssatzes analog auch eine Reduzierung des Selbstbehaltes bzw. den Wegfall ab A 10.

Quelle: Ausgabe 2/2021 des Seniorenrundbriefs des Landesbezirks Schleswig-Holstein der Gewerkschaft der Polizei (GdP)


Neuauflage: Mai 2025 >>>hier können Sie den
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Red 20260526

 

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