Vorteile für den öffentlichen Dienst Vergleichen und sparen: Baufinanzierung - Berufsunfähigkeitsabsicherung - Kapitalanlagen - Krankenzusatzversicherung - Private Krankenversicherung - zuerst vergleichen, dann unterschreiben - Online-Vergleich Gesetzliche Krankenkassen - Zahnzusatzversicherung - |
PDF-SERVICE: zehn eBooks zu den wichtigsten Themen für Beamte und dem Öffentlichen Dienst |
Zur Übersicht aller Meldungen für Ruhestandsbeamte
Aktuelles für Ruhestandsbeamte
Beamtenversorgung: 67 nun auch in Sachsen-Anhalt
Von 2016 an soll auch das Pensionseintrittsalter der BeamtInnen Sachsen-Anhalts schrittweise um jeweils einen Monat angehoben werden. Betroffen sind die Geburtsjahrgänge ab 1951. Die Altersgrenze von 67 gilt demnach ab dem Jahr 2031 für alle. Davon ausgenommen sind die PolizistInnen im Vollzugsdienst sowie FeuerwehrbeamtInnen. Diese sollen allerdings künftig statt mit 60 erst mit 62 in den Ruhestand gehen können. Auch hier ist eine schrittweise Anhebung vorgesehen. Dies beschloss die schwarz-rote Landesregierung und begründet den Schritt mit der Anhebung des Rentenalters weswegen die Tarifbeschäftigten des Landes bereits bis zu ihrem 67. Lebensjahr arbeiten müssen. Die GdP Sachsen-Anhalt kritisiert den Gesetzentwurf, der noch im Landtag beraten und beschlossen werden muss, scharf. „Durch Wechselschichten und die besondere Belastung im Einsatz wird der Gesundheitszustand der Kollegen mit dem Alter zunehmend schlechter“, sagte ihr Landesvorsitzender Uwe Petermann. Dass Sachsen-Anhalt derzeit eines der letzten Länder ist, in denen die Altersgrenzen noch nicht angehoben wurden, lässt er nicht gelten. „Die Erfahrungen in anderen Ländern zeigen, dass die Beamten dann schneller krank werden und früher sterben. Dazu gibt es Untersuchungen“, so Petermann.
![]() |
Foto: fotolia.de/auremar
Quelle: MAGAZIN für Beamtinnen und Beamte, Ausgabe 09/2014