Beamtenversorgung: Änderungen im Versorgungsrecht

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Beamtenversorgung: Änderungen im Versorgungsrecht

Als erster der 17 Dienstherren hat Bayern Maßnahmen zur Übertragung der Leistungsverbesserungen in der gesetzlichen Rentenversicherung auf die Beamtenversorgung ergriffen. So hat die Staatsregierung in der letzten Juniwoche einen Gesetzentwurf zur Änderung des Dienstrechtes beschlossen, das zum einen für den Fall der Pensionierung wegen Dienstunfähigkeit die Anhebung des Bemessungszeitraums der Zurechnungszeiten vom 60. auf das 62. Lebensjahr vorsieht. Damit soll die Besserstellung der Erwerbsminderungsrenten systemkonform übertragen werden. Zum anderen will das Kabinett auch bei den BeamtInnen die Erziehungszeiten für vor 1992 geborene Kinder besser berücksichtigen. Aus diesem Grund sollen die Leistungen für die Erziehung von vor 1992 geborenen Kindern grundsätzlich verdoppelt werden. Nicht übertragen wird hingegen die Absenkung der Altersgrenze für besonders langjährig Versicherte. Der beschlossene Gesetzentwurf wurde den Gewerkschaften zugeleitet, die nun zu diesem Stellung nehmen können.

Quelle: MAGAZIN für Beamtinnen und Beamte, Ausgabe 06/2014


 

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