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Beamtenversorgung: Verhandlungs-Stopp bei Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes
Seit Anfang dieses Jahres verhandeln die Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes mit der Arbeitgeberseite von Bund, Ländern und Kommunen die Tarifverträge für die betriebliche Altersversorgung der Tarifbeschäftigten (VBL bzw. ZVK). Das Betriebsrentenmodell für den öffentlichen Dienst wurde 2001 grundlegend reformiert, um es mit einem Punktemodell zukunftsfest zu machen. Jetzt fordert die Arbeitgeberseite Leistungskürzungen. Als Gründe führt sie die steigende Lebenserwartung und gesunkene Kapitalmarktzinsen an. Das Anliegen der Gewerkschaften wiederum ist eine sichere Ausschüttungsregel für Bonuspunkte und die Dynamisierung der Startgutschriften. Während den Verhandlungen kristallisierte sich zunehmend heraus, dass die wirtschaftliche Situation der Zusatzversorgungskassen keine Leistungsverschlechterungen rechtfertigen würde. Vielmehr scheint es den öffentlichen Arbeitgebern um reine Sparpolitik zu gehen. Auf das Angebot der Gewerkschaften, bei möglichen finanziellen Problemen einzelner Versorgungskassen gemeinsam nach Lösungen zu suchen, ließ sich die Arbeitgeberseite nicht ein und brach die Verhandlungsrunde am 21. Mai ab. Sie drohte zuvor mit der Kündigung der entsprechenden Tarifverträge und fordert nun ein Spitzengespräch.
Quelle: MAGAZIN für Beamtinnen und Beamte, Ausgabe 06/2014