Beamtenversorgung: DGB - Pension mit 63 ermöglichen

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DGB: Pension mit 63 ermöglichen

Ab dem 1. Juli 2014 soll eine abschlagsfreie Rente mit 63 möglich sein. Dies plant die neue Bundesregierung. Voraussetzung dafür sind 45 Beitragsjahre in der gesetzlichen Rentenversicherung. Nachdem in den vergangenen 20 Jahren die Einschnitte bei der Rente immer auf die Beamtenversorgung übertragen worden sind, sollte man meinen, dass dies auch bei Verbesserungen der Fall wäre. Kritisch nimmt der DGB daher die Haltung des neuen Innenministers Dr. Thomas de Maizière zur Kenntnis. Dieser deutet eine Ablehnung der Pension mit 63 an. Das Prinzip einer „wirkungsgleichen Übertragung“ von Rentenreformen auf die Beamtenversorgung sei „kein Selbstzweck“ und reiche „als Argument allein nicht aus“, betonte de Maizière in seiner ersten Grundsatzrede im neuen Amt. Der DGB bleibt bei seiner Forderung, denn ein Berufsleben mit 45 Beitragsjahren haben nicht nur Altenpflegerinnen oder Maurer. Auch Beamtinnen und Beamte beispielsweise bei Post und Zoll kommen auf ein so langes Arbeitsleben. Von einer Pension mit 63 würden vor allem Beamtinnen und Beamte im einfachen und mittleren Dienst profitieren, deren Belastungen im Berufsalltag sehr hoch sind. Deshalb muss eine Erleichterung beim Übergang vom Beruf in den Ruhestand für alle Beschäftigten mit 45 Berufsjahren gelten, zumal die Anzahl der Betroffenen im Beamtenbereich vergleichsweise niedrig wäre.

Quelle: MAGAZIN für Beamtinnen und Beamte, Ausgabe 01/2014

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