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Ruhestandsbeamte

Beamtinnen und Beamte werden am Ende ihrer aktiven Dienstzeit in den Ruhestand versetzt. Sie bleiben aber als Ruhestandsbeamter weiter im Beamtenverhältnis.

Daher bleiben auch alle Rechte und Pflichten fortbestehen. Sowohl bei den Einkommen - Besoldung - als auch in der sozialrechtlchen Stellung (Versorgung und Beihilfe).

Die Bezüge der Ruhesandsbeamten liegen deutlich über den Zahlbeträgen der Rente. Derzeit gibt es in Deutschland rund 1,2 Mio. Ruhestandsbeamten.

Es ist wichtig, eine begriffliche Abgrenzung von "Ruhestandsbeamten" und "Versorgungsempfängern" festzuhalten. Unter Versorgungsempfänger werden neben den Ruhestandbeamten auch die Witwen und Waisen erfasst. Die Zahl der Versorgungsempfänger liegt bei mehr 1,5 Mio. 

Mehr zur Situation von Ruhestandsbeamten erfahren Sie unter www.ruhestandsbeamte.de

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